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Öffnungszeiten des Amtsgerichts Maulbronn

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr ist das Amtsgericht in dringenden Fällen (bitte Klingel betätigen) sowie telefonisch oder per FAX erreichbar

 

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr ist das Amtsgericht in dringenden Fällen (bitte Klingel betätigen) sowie telefonisch oder per FAX erreichbar

 

(Außerhalb der genannten Zeiten kann der beim Amtsgericht Karlsruhe eingerichtete Bereitschaftsdienst über jede Polizeidienststelle erreicht werden.)



Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über 0721/926-0 erfolgen.

 

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